AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Modellbau, Architekturmodelle, Modellkonzepte, Darstellungsobjekte und Konstruktionen
amh architektur.modelle.hogrefe.
Jakobikirchhof 9
28195 Bremen
0421-13200
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden über die Planung, Herstellung, Lieferung und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit
-
Architekturmodellen
-
Ausstellungsmodellen
-
Präsentations- und Demonstrationsmodellen
-
technischen Modellen
-
Prototypen
-
sowie sonstigen Modellen, Konstruktionen oder Darstellungsobjekten im weitesten Sinne.
Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob es sich um Einzelanfertigungen, Serienfertigungen oder projektbezogene Sonderanfertigungen handelt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Planung, Herstellung und Lieferung individueller Modelle nach den vom Auftraggeber bereitgestellten Plänen, Zeichnungen, digitalen Daten oder sonstigen Unterlagen.
Hierunter fallen insbesondere Architekturmodelle, Ausstellungsobjekte, Präsentationsmodelle, technische Modelle, Muster, Prototypen sowie sonstige Modelle, Darstellungsobjekte und Konstruktionen im weitesten Sinne.
Die Herstellung der Modelle erfolgt im Rahmen eines Werkvertrages gemäß §§ 631 ff. BGB.
Die Modelle werden in der Regel als handwerkliche Einzelanfertigungen oder projektbezogene Sonderanfertigungen hergestellt.
Geringfügige, handwerks- oder materialbedingte Abweichungen in Maß, Material, Oberfläche, Struktur oder Farbgebung stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Funktion oder den Gesamteindruck des Modells nicht wesentlich beeinträchtigen.
§3 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, beträgt die Angebotsgültigkeit 30 Tage ab Angebotsdatum.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot durch eine Auftragsbestätigung freigibt.
Die Auftragsbestätigung kann insbesondere erfolgen durch:
-
schriftliche Bestätigung des Angebots
-
Bestätigung per E-Mail oder sonstiger Textform
-
Unterzeichnung des Angebots
-
sonstige eindeutige Erklärung des Auftraggebers, aus der die Beauftragung hervorgeht
Mit der Auftragsbestätigung bestätigt der Auftraggeber zugleich die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
Änderungen oder Ergänzungen eines Angebots bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§4 Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Die im Angebot genannten Preise beziehen sich ausschließlich auf den dort beschriebenen Leistungsumfang.
Zusätzliche Leistungen, insbesondere Änderungen, Erweiterungen oder nachträgliche Anpassungen des Projekts, werden gesondert berechnet.
Sofern für Zusatzleistungen kein gesonderter Preis vereinbart wurde, erfolgt die Berechnung nach dem tatsächlich entstandenen Arbeits- und Materialaufwand.
§5 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen werden im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.
Die Produktion beginnt in der Regel erst nach Eingang der vereinbarten ersten Abschlagszahlung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt folgende Zahlungsregelung:
-
40 % bei Auftragserteilung
-
30 % während der Produktion
-
30 % vor Auslieferung oder Übergabe
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Auslieferung oder Übergabe des Modells bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle zur Herstellung erforderlichen Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, Daten und sonstigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten, die aus den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, Daten oder Informationen resultieren.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Freigaben, Entscheidungen oder ergänzende Informationen rechtzeitig zu erteilen.
Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers führen zu einer entsprechenden Verlängerung der vereinbarten Lieferzeit.
Entstehen dem Auftragnehmer durch verspätete Mitwirkung zusätzliche Aufwendungen, können diese gesondert berechnet werden.
§7 Einsatz von Subunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags ganz oder teilweise spezialisierte Fachbetriebe oder Subunternehmer einzusetzen.
Dies umfasst insbesondere Betriebe aus den Bereichen:
-
Tischlerei
-
Kunststoffverarbeitung
-
Metallverarbeitung
-
Elektrofachbetriebe
-
CNC- und Laserfertigung
-
sonstige spezialisierte Fertigungsunternehmen
Die Ausführung einzelner Arbeiten oder Fertigungsschritte kann hierbei auch außerhalb des Betriebs des Auftragnehmers bei entsprechenden Fachbetrieben erfolgen.
Soweit dies zur Herstellung erforderlich ist, dürfen projektbezogene Informationen aus Plänen, Zeichnungen oder digitalen Daten an diese Unternehmen weitergegeben werden, jedoch ausschließlich in aufbereiteter Form als anonymisierte, inhaltlich reduzierte Auszüge. Eine Weitergabe von Originaldateien ist ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber keine Weitergabe seiner Unterlagen an Dritte, muss dies vor Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich mitgeteilt werden.
§8 Änderungen des Auftrags
Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung können zusätzliche Kosten sowie eine Verlängerung der Lieferzeit verursachen.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, solche Änderungen auszuführen.
Werden Änderungen vereinbart, erfolgt die Berechnung gesondert nach Vereinbarung oder nach dem tatsächlich entstehenden Arbeits- und Materialaufwand.
Bereits begonnene Arbeiten werden in jedem Fall berechnet.
Änderungen können nur berücksichtigt werden, soweit der Stand der Produktion dies zulässt.
Änderungen können Auswirkungen auf Preis und Lieferzeit haben.
§9 Lieferzeit
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Sofern keine verbindliche Lieferzeit vereinbart wurde, gelten angegebene Lieferzeiten als unverbindliche Richtwerte.
Unvorhersehbare Ereignisse, Materialengpässe oder Verzögerungen durch den Auftraggeber, insbesondere verspätete Bereitstellung von Unterlagen oder Freigaben, können zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit führen.
Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
§10 Lieferung und Gefahrübergang
Die Art der Lieferung oder Abholung wird im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.
Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung ab Firmensitz des Auftragnehmers (Abholung).
Bei Versand geht die Gefahr mit Übergabe des Modells an das Transportunternehmen oder die Versandperson auf den Auftraggeber über.
Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe des Modells an den Auftraggeber oder dessen Beauftragten auf den Auftraggeber über.
Der Versand erfolgt auf Kosten des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§11 Eigentumsvorbehalt
Das hergestellte Modell bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Übergabe oder Auslieferung des Modells bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
§12 Abnahme
Das Werk gilt mit der Übergabe oder Lieferung des Modells an den Auftraggeber als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Erfolgt die Abholung durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten, gilt das Modell mit der Übergabe als abgenommen.
Ist eine Übergabe oder Abholung nicht unmittelbar möglich, wird der Auftraggeber über die Fertigstellung informiert. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine Beanstandung, gilt das Werk ebenfalls als abgenommen.
Geringfügige, handwerks- oder materialbedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Funktion oder den Gesamteindruck des Modells nicht wesentlich beeinträchtigen.
§13 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die entstehen durch
-
unsachgemäße Handhabung
-
Transport nach Übergabe
-
äußere Einwirkungen
-
Veränderungen oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritte
Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Übergabe oder Lieferung mitzuteilen.
Geringfügige, handwerks- oder materialbedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Funktion oder den Gesamteindruck des Modells nicht wesentlich beeinträchtigen.
§14 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nach Übergabe des Modells durch unsachgemäße Handhabung, Transport, Lagerung oder äußere Einwirkungen entstehen.
§15 Transportschäden
Offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich beim Zusteller zu melden und dem Auftragnehmer mitzuteilen.
§16 Lagerung
Wird ein fertiggestelltes Modell nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt oder angenommen, ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Lagerkosten zu berechnen.
§17 Kündigung / Stornierung des Auftrags
Eine Kündigung oder Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Im Falle einer Kündigung oder Stornierung ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten zu vergüten.
Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, den entgangenen Gewinn zu ersetzen.
Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil der Auftragnehmer während der Durchführung des Projekts Kapazitäten für andere Aufträge freihält und in dieser Zeit möglicherweise andere Projekte nicht annimmt.
Bereits beschaffte Materialien, vorbereitete Arbeiten sowie beauftragte Leistungen von Subunternehmern werden in jedem Fall berechnet.
Individuell angefertigte Modelle stellen Sonderanfertigungen dar und sind in der Regel nicht anderweitig verwertbar.
Die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung von Werkverträgen bleiben unberührt.
§18 Nutzung von Fotos, Geheimhaltung und Urheberrechte
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos der gefertigten Modelle zu Dokumentations-, Referenz- und Werbezwecken zu verwenden.
Bei Projekten im Zusammenhang mit Wettbewerben oder anderen vertraulichen bzw. noch nicht veröffentlichten Projekten erfolgt eine Veröffentlichung erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse oder nach Veröffentlichung des Projekts. Wünscht der Auftraggeber keine Veröffentlichung, muss dies vor Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich mitgeteilt werden.
Projektbezogene Informationen des Auftraggebers werden vertraulich behandelt, soweit sich aus der Natur des Projekts eine Vertraulichkeit ergibt.
An allen vom Auftragnehmer erstellten Entwürfen, Zeichnungen, Modellen, Konstruktionsunterlagen, Fotografien und sonstigen Unterlagen verbleiben die Urheber- und Nutzungsrechte beim Auftragnehmer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Weitergabe oder Verwendung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, ausgenommen hiervon ist die Weitergabe im Rahmen der Auftragserfüllung an Subunternehmer gemäß §7 dieser AGB.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch von ihm bereitgestellte Unterlagen keine Rechte Dritter verletzt werden und stellt den Auftragnehmer von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
§19 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.